Entsorgung

Entsorgung

saugbarer Medien

Als Entsorgungsfachbetrieb

nach § 52 Abs 1 KrW-/Abfg mit der Beförderer Nr. H29024190  

sind wir in der Lage

  • Ölabscheider
  • Öl-Wassergemische
  • Fettabscheider
  • Gruben

sowie andere von flüssig bis stichfest fachgerecht zu leeren und zu befördern. Sämtliche Stoffe führen wir ausschließlich genehmigten Verwertungs- und Entsorgungsanlagen zu.

Ihr Ansprechpartner

Herr Michael Lamm
Betriebsleiter