Entsorgung
nach § 52 Abs 1 KrW-/Abfg mit der Beförderer Nr. H29024190
sind wir in der Lage
sowie andere von flüssig bis stichfest fachgerecht zu leeren und zu befördern. Sämtliche Stoffe führen wir ausschließlich genehmigten Verwertungs- und Entsorgungsanlagen zu.